Sicherheit, Sicherheitserziehung und Sicherheitszeichen
Vorüberlegungen
Das Thema Sicherheit hat besondere Relevanz für den Technikunterricht. Die Bearbeitung von Material, die Benutzung von Werkzeugen und Maschinen, der Umgang mit Gefahrstoffen und elektrischer Energie und die zudem oft von Betriebsamkeit geprägte Arbeitsatmosphäre im Technikfachraum können bei fehlender oder unvollständiger Einweisung oder unzureichenden Sicherheitsausstattungen zu Unfällen oder anderen Gefährdungen der Schülerinnen und Schüler wie des Lehrpersonals führen. Darüber hinaus haben wir es im Unterricht mit Schülerinnen und Schülern zu tun, die in puncto Sicherheit erst noch sensibilisiert und angeleitet werden müssen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie aus Unkenntnis oder Übermut ein in puncto Sicherheitsangemessenheit ein unangepasstes Verhalten zeigen. Es ist daher einleuchtend, dass durch geeignete sicherheitstechnische Einrichtungen und Ausgestaltungen der Fachräume die Unfallrisiken möglichst minimiert werden. Hierfür gibt es amtliche Vorgaben in Form von Regeln und Vorschriften, die in Bauvorschriften, Schulbaurichtlinien, DIN-Vorschriften, VDE-DIN-Vorschriften, DGUV-Regeln usw. gefasst sind und die, auch aus Gründen der Haftung und des Versicherungsschutzes, unbedingt eingehalten werden müssen. Diese werden hier nicht aufgeführt, sondern sollten aktuell und von den Originalquellen bezogen werden.
Um die Risiken möglichst zu minimiert, sind passive und aktive Sicherungsmaßnahmen gefordert. Die passiven Sicherheitsmaßnahmen umfassen die gesamten Ausstattungen bzw. Ausrüstungen der Räume. Das sind alle bauseitig installierten immobilen sowie alle mobilen Ausstattungsgegenstände: Fußbodenbelag , Elektroinstallation, Möblierung, Werkzeuge, Aufbewahrungssysteme, Maschinen, die Lagereinrichtungen usw. Diese müssen nach sicherheitstechnischen Standards gestaltet werden. Die wichtigste Zielsetzung ist, das Unfallrisiko im Technikunterricht möglichst gering zu halten. Hierfür gibt es amtliche Vorgaben, Regeln und Normen, die in Bauvorschriften, Schulbaurichtlinien, DIN-Vorschriften, VDE-DIN-Vorschriften, DGUV-Regeln usw. niedergelegt sind, die strikt einzuhalten sind. Wo immer möglich und gefordert, sollten die Einrichtungen und Ausstattungen zertifiziert sein und entsprechende Sicherheitssiegel (CE, GS, TÜV, VDE) tragen. Stumme Helfer zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus im Unterricht sind bestimmte, ins Auge fallende Pictogramme, Sicherheitszeichen, die an entsprechenden Stellen im Fachraum, an Maschinen oder in unmittelbarer Nähe angebracht werden müssen. Die für den Technikunterricht relevanten finden sich hier.
Aktive Sicherheitsmaßnahmen betreffen pädagogische Maßnahmen mit dem Ziel, bei Schülerinnen und Schülern bestimmte Verhaltensdispositionen anzubahnen, die es ihnen nachhaltig ermöglichen, mit „Technik“ nicht nur im Fachraum und Technikunterricht, sondern insbesondere auch im Alltag im Hinblick auf die persönliche Sicherheit und die der anderen umsichtig, vorausschauend, verantwortungsvoll umzugehen. Darauf bezogen bietet das Fachraumsystem die geeignete Lernumgebung, die als ein didaktisch strukturierter Ort fungiert. Die Räume und ihre Ausstattung haben eine hohe sicherheitserzieherische Relevanz, wie auch die dort stattfindenden sicherheitsrelevanten Aktivitäten, die nach bestimmten, funktionsbestimmten Regeln verlaufen müssen, wenn sie einsichtig sein und die gewünschte Wirkung erzielen sollen. Solche funktionsbestimmten Regeln beziehen sich z. B. auf das Einhalten einer Technikraumordnung, die Art und Weise wie man sich mit spitzen oder scharfen Werkzeugen im Raum bewegt oder das Verständnis, dass ohne eine sorgfältige Einführung das Arbeiten an einer Bohrmaschine untersagt ist. Dem Lehrpersonal kommt zusätzlich einen bedeutsame Vorbildfunktion zu.
Passive Sicherheitsmaßnahmen
Abb. 1: – Erste-Hilfe-Verbandsschrank nach DIN – mit Augenspülflasche – Gehörschutz in Box – Schutzbrille in Box – Feuerlöscher – Feuerlöschdecke
Abb. 2: Zugang zum Maschinenraum mit Hinweisen – Erste-Hilfe-Verbandsschrank (dort) – Zugang nur für Lehrer (bzw. Schüler nur unter Aufsicht)
Markierungen am Boden – rot-weiße Linie trennt den Bereich für Schüler-Maschinen (rechts) vom Lehrer-Maschinen Bereich (links) – gelb-schwarze Linie markiert den Gefahrenbereich (hier um die Hobelmaschine)
Im einzelnen:
Erste-Hilfe-Ausstattung
Gehörschutz
Augenschutz
Schutzhandschuhe
Notfalltelefon mit relevantem Telefonverzeichnis
Ausstattungen für den Brandfall
Kennzeichnungen für die Fluchtwege im Brandfall
als solche gekennzeichnete Fluchttüren
maschinenverbundene Sicherheitseinrichtungen
„Sicherheitspakete“ für alle stationären Holzbearbeitungsmaschinen
Maschinen- und Geräte Kennzeichnungen (CE-Logo, GS-Siegel, TÜV-Siegel, VDE-Zeichen bzw. entsprechende ausländische Konformitätszeichen)
Sicherheitserziehung im Technikunterricht richtet den Fokus auf die Person und somit auf die körperliche Unversehrtheit der Person im Umgang mit Technik. Darüberhinaus geht es auch um die Vermeidung von Sachschäden, die durch Unbedachtheit, Fahrlässigkeit oder Leichtsinn entstehen können. Das über den Unterricht hinausgreifende pädagogische Ziel ist es aber, Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zu einem sicheren Umgang mit der sie umgebenden, durch Technik geprägten Lebensumgebung zu befähigen. Zusammenfassend beziehen sich die Maßnahmen für die aktive Sicherheit im Unterricht (und Alltag) auf folgende Punkte:
sicheres Verhalten (im Fachraum)
Ordnunghalten (im Fachraum und am Arbeitsplatz)
sicherer Umgang mit Werkzeugen, Maschinen, Werkstoffen und Bauteilen
sicherer Umgang mit Gefahrenstoffen
Verhaltensregeln für den Umgang mit elektrischer Energie und elektrischen Maschinen und Geräten
Kenntnis der Sicherheitszeichen und Sicherheitseinrichtungen
Wichtiges Vermittlungs- und Überprüfungsinstrument ist in diesem Zusammenhang die Fachraumordnung, an deren Erstellung die Schülerinnen und Schüler möglichst mitwirken sollten.In einigen Bildungsplänen wird darauf Bezug genommen und aus Sicht der Unfallversicherungsverbände sind Fachraumordnungen verpflichtend.
Sicherheitszeichen
An Orten wie z. B. öffentlichen Gebäuden, in Produktionsstätten und Dienstleistungseinrichtungen, an denen Gefahren ganz unterschiedlicher Art auftreten können, werden als eine Maßnahme zur Gefahrenvorbeugung und -abwehr Sicherheitszeichen angebracht. Das umfaßt sowohl die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz als auch die allgemeine Sicherheit am Arbeitsplatz, wozu auch der Unterricht in den Technikfachräumen zählt. Sicherheitszeichen sind oft Piktogamme und somit selbsterklärend. Viele sind inzwischen europaweit nach DIN EN ISO 7010 genormt. Ihre Aufgabe besteht darin:
auf die Notwendigkeit hinzuweisen, bestimmte gefährliche Verhaltensweisen zu unterlassen (Verbotszeichen)
auf die Notwendigkeit, sich in bestimmter, angemessener Weise zu verhalten (Gebotszeichen)
auf Gefahren hinzuweisen, die von bestimmten Sachverhalten ausgehen (Warnzeichen)
Wege zur Rettung und Flucht aus Gefahrenbereichen aufzuzeigen und die Orte auszuweisen, an denen sich Hilfsmittel und Hilfseinrichtungen befinden (Rettungszeichen)
im Zusammenhang mit dem Brandschutz und der Brandrettung gibt es gesonderte Pictogramme (Brandschutzzeichen)
Auswahl wichtiger, für den Technikunterricht relavanter Sicherheitszeichen
Verbots- zeichen
Gebots- zeichen
Warn- zeichen
Rettungs- zeichen
Brandschutz- zeichen
Allgemeines Verbotszeichen
Allgemeines Gebotszeichen
Allgemeines Warnzeichen
Erste Hilfe
Richtungsangabe zu Feuerlösch- geräten
Zutritt für Unbefugte verboten
Gehörschutz benutzen
Warnung vor giftigen Stoffen
Notruftelefon
Brandmelder
Benutzen von Handschuhen verboten
Augenschutz benutzen
Warnung vor feuergefähr- lichen Stoffen
Notausgang links
Feuerlöschgerät
Essen und Trinken verboten
Maske benutzen
Warnung vor spitzen Gegenständen
Notausstieg mit Fluchtleiter
Löschschlauch
Maschinenschutzalter
Handschutz benutzen
Warnung vor elektrischer Spannung
Rettungsweg/ Notausgang mit Zusatzzeichen
Mittel und Geräte zur Brandbe- kämpfung
Haarschutz tragen
Augenspüleinrichtung
Feuerlöschdecke
Schweißmaske nutzen
Für den schulischen Einsatz sind weitere, nicht genormte Pictogramme empfehlenswert:
Verbotsschild: Kehrverbot –> Saubsauger benutzen
Verbotsschild: Hinweis, dass die Maschine nur nach Einweisung bedient werden darf
Verbotsschild: Hinweis, dass für die Nutzung der Maschine zusätzlich ein Maschinenschutzalter (18 Jahre) gilt
Gebotsschild: Schmuck ablegen (Bohrmaschine)
Für Gas und Gaslagerung (Schweißraum) sind spezifische Vorgaben und Beschilderungen zu beachten.