An Orten wie z. B. öffentlichen Gebäuden, in Produktionsstätten und Dienstleistungseinrichtungen, an denen Gefahren ganz unterschiedlicher Art auftreten können, werden als eine Maßnahme zur Gefahrenvorbeugung und -abwehr Sicherheitszeichen angebracht. Das umfaßt sowohl die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz als auch die allgemeine Sicherheit am Arbeitsplatz, wozu auch der Unterricht in den Technikfachräumen zählt. Sicherheitszeichen sind oft Piktogamme und somit selbsterklärend. Viele sind inzwischen europaweit nach DIN EN ISO 7010 genormt. Ihre Aufgabe besteht darin:

  • auf die Notwendigkeit hinzuweisen, bestimmte gefährliche Verhaltensweisen zu unterlassen (Verbotszeichen)
  • auf die Notwendigkeit, sich in bestimmter, angemessener Weise zu verhalten (Gebotszeichen)
  • auf Gefahren hinzuweisen, die von bestimmten Sachverhalten ausgehen (Warnzeichen)
  • Wege zur Rettung und Flucht aus Gefahrenbereichen aufzuzeigen und die Orte auszuweisen, an denen sich Hilfsmittel und Hilfseinrichtungen befinden (Rettungszeichen)
  • im Zusammenhang mit dem Brandschutz und der Brandrettung gibt es gesonderte Pictogramme (Brandschutzzeichen)
Auswahl wichtiger, für den Technikunterricht relavanter Sicherheitszeichen
Verbots-
zeichen
Gebots-
zeichen
Warn-
zeichen
Rettungs-
zeichen
Brandschutz-
zeichen
Allgemeines VerbotszeichenAllgemeines GebotszeichenAllgemeines WarnzeichenErste HilfeRichtungsangabe zu Feuerlösch-
geräten
Zutritt für Unbefugte verbotenGehörschutz benutzenWarnung vor giftigen StoffenNotruftelefonBrandmelder
Benutzen von Handschuhen verbotenAugenschutz benutzenWarnung vor feuergefähr-
lichen Stoffen
Notausgang linksFeuerlöschgerät
Essen und Trinken verbotenMaske benutzenWarnung vor spitzen GegenständenNotausstieg mit FluchtleiterLöschschlauch
MaschinenschutzalterHandschutz benutzenWarnung vor elektrischer SpannungRettungsweg/
Notausgang mit Zusatzzeichen
Mittel und Geräte zur Brandbe-
kämpfung
Haarschutz tragenAugenspüleinrichtungFeuerlöschdecke
Schweißmaske nutzen

Für den schulischen Einsatz sind weitere, nicht genormte Pictogramme empfehlenswert:

  • Verbotsschild: Kehrverbot –> Saubsauger benutzen
  • Verbotsschild: Hinweis, dass die Maschine nur nach Einweisung bedient werden darf
  • Verbotsschild: Hinweis, dass für die Nutzung der Maschine zusätzlich ein Maschinenschutzalter (18 Jahre) gilt
  • Gebotsschild: Schmuck ablegen (Bohrmaschine)
  • Für Gas und Gaslagerung (Schweißraum) sind spezifische Vorgaben und Beschilderungen zu beachten.