Wozu ein obligatorischer Maschinenschein für alle Technikunterricht Unterrichtenden?

Stationäre und mobile Maschinen sowie elektrische Handmaschinen gehören zum Inventar des Technikunterrichts. Ihre Handhabung, Bedienung, Rüstung und Wartung erfordert eine professionelle theoretische und praktische Einführung, wobei neben dem Aspekt der praktischen Handhabung in besonderem Maße auch der der Unfallverhütung zu berücksichtigen ist. Dies gilt vordringlich für alle schnelllaufenden, stationären Maschinen mit Handvorschub und alle Arten von Handmaschinen.

Aus juristischen und versicherungstechnischen Gründen ist die Einweisung und Ausbildung an den Maschinen, die ausschließlich vom Lehrpersonal, aber auch von solchen, die von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, von entsprechend geschulten und berechtigten Personen durchzuführen und zu zertifizieren (Maschinenschein).

Schließlich geht es auch darum, dass durch eine solche Maschinenausbildung, die obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums im Fach Technik sein muss, das hohe Gut körperlicher Unversehrtheit in Studium und Schule gewahrt wird.